MH-SafetyNetworks GmbH
Ausbildung
Vielfältig und weitläufig
So vielfältig und weitläufig hier die Anforderungen und Aufgaben im Betrieb auch sein mögen, ohne spezifisches Fachwissen sind die Betriebe schlicht überfordert.
Viel Unternehmen, Kantone und Branchenverbände setzen auf unsere praxisnahen Schulungen und Fachkurse.
Vorausschauendes Handeln ist einfach zu erlernen. Deshalb ist es wichtig die Mitarbeitenden frühzeitig in die Förderung des Sicherheitsgedanken mit einzubeziehen. So können unnötige Fehlzeiten, menschliches Leid und Produktionsstörungen verhindert werden. Durch unsere Unterstützung, Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen, schaffen wir bestmögliche Voraussetzungen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben.
Wir gestalten die Schulungen betriebs- und branchenspezifisch, so dass die Teilnehmer das erworbene Wissen direkt umsetzen können. Die Ausbildungen und Gruppenarbeiten können direkt an den Arbeitsplätzen oder Objekten durchgeführt werden.
Dies spart dem Kunden Kosten und bringt einen hohen Praxisbezug.
Schulungen vor Ort im Betrieb oder auf Wunsch in einem unserer Schulungszentren.
Unsere Schulungen sind Leistungsberechtigt!
Grundausbildung & Weiterbildung CZV
Alle Weiterbildungen sind CZV anerkannt
Die Grundbildung schliesst in der Schweiz an die obligatorische Schule oder einer gleichwertigen Qualifikation an. Eine Grundausbildung ist die umfassende Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zu einem bestimmten Thema mit Überprüfung der erforderlichen Kompetenzen. Im Ausbildungskonzept sind alle wesentlichen Elemente, die für eine lern- und leistungszielorientierte Ausbildung berücksichtigen sind, zusammengefasst.
Eine Ausbildung zur Verwendung von Arbeitsmitteln ist dann notwendig, wenn mit den dabei auszuführenden Arbeiten besondere Gefahren verbunden sind (z.B. Führen von Stapler, Arbeiten mit der Motorsäge usw.) sowie immer dann, wenn die Verwendung des Arbeitsmittels bestimmten Personen vorbehalten bleibt.
Es muss auch immer überprüft werden, ob die für die betreffenden Tätigkeiten vorgesehenen Personen geeignet sind, ob sie mit dem Arbeitsmittel sicher arbeiten können und ob sie die Instruktion richtig verstanden haben.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht seine Mitarbeiter anhand den spezifischen gefahren auszubilden. (EKAS-RL 6512 Arbeitsmittel Punkt: 5.5 Instruktion und Ausbildung)
Hubarbeitsbühnen alle Kategorien
Das Führen von Hubarbeitsbühnen gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Als anerkanntes Schulungszentrum bieten wir das gesamte Kursprogramm für den sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen.
Stapler Basis / R1 / R2 / R3 / R4
In den SUVA-auditierten Staplerkursen erlernen die Teilnehmenden alle notwendigen Techniken, um einen Stapler sorgfältig und korrekt einzusetzen.
Baumaschinen M1 / M2 / M3
Praxisbezogener Einsatz von Baumaschinen aller Kategorien, Teilnehmende kennen die Gefahren und Risiken bei deren Einsatz und setzen die nötigen Vorkehrungen im
Arbeitsalltag auf Baustellen vorschriftsgemäss um.
Kranausbildung
Die Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung), verlangt für das sichere und störungsfreie Arbeiten mit Kranen nach Spezialisten, die über die nötigen fachlichen und gesetzlichen Kenntnisse verfügen.
Kettensäge
In diesem Kurs vertiefen Sie die Handlungskompetenz beim Arbeiten mit der Motorsäge. Sie werden mit der Aufgabe als Ausbildner von Lernenden im betrieblichen Umfeld bei der Handhabung der Motorsäge vertraut.
Betriebsnothelfer
Nur eine Ahnung genügt eben nicht, um unter Stress im Ernstfall wirkungsvoll zu helfen. Nutzen Sie unser Knowhow für Ihre nachhaltige Ausbildung.
LaSi/Ladungssicherung
Mangelhafte Ladungssicherung ist eine der häufigsten Beanstandungen bei Polizeikontrollen. In diesem Workshop lernen Sie, wie Ladungssicherung richtig gemacht wird und wie Sie damit wirkungsvoll Unfälle verhindern können.
Brandschutz
Wissen, wie man Feuerlöscher, Löschposten, Löschdecken, etc. richtig in Betrieb nimmt, verwendet und einsetzt.
Umgang mit Gefahrgut & Chemikalien
Auch bei grösster Vorsicht kann es zu einem Unfall kommen. Trainieren Sie ihre korrekte Reaktion auf solche Ereignisse und lernen Sie die Gefahren und Risiken besser
einzuschätzen.
PSAgA
Es ist technisch nicht immer möglich, mit Gerüst, Schutznetz, Geländer etc. zu arbeiten. Deshalb muss in solchen Fällen die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz korrekt und vorschriftsgemäss eingesetzt werden.
Baustellen Signalisation
Alle Baustellen müssen vorschriftsgemäss signalisiert sein. Die Teilnehmenden kennen die aktuelle und gesetzmässige (Baustellenverordnung) Signalisation Ihrer Baustelle.
Stolpern und Fallen
Gefahren und Sicherheit im Alltag hautnah erleben. Die Teilnehmenden lernen verschiedenste Bereiche der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung praxisbezogen kennen.
Gefahrgutkurse SDR/ADR
Für den Transport von Gefahrgut ist eine Ausbildung SDR/ADR vorgeschrieben. Für Tankfahrzeuge braucht es sogar eine zusätzliche Schulung. Alle 5 Jahre müssen diese Ausbildungen gemäss Vorschrift erneuert werden.
SiBe / KOPAS
Beratung, Unterstützung, Umsetzung von Massnahmen im Bereich Arbeitssicherheit sind nur ein paar Aspekte, die Teilnehmende erlernen. Vorbeugung und Risikovermeidung sind ein wichtiger Teil dieser Ausbildung.
Art. 6 VUV Information und Anleitung der Arbeitnehmer
1 Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren informiert und über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden. Diese Information und Anleitung haben im Zeitpunkt des Stellenantritts und bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen zu erfolgen und sind nötigenfalls zu wiederholen.
Zur Instruktion gehören Information und Anleitung bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung des Arbeitsmittels, z.B. über:
- Verwendungsbedingungen
- absehbare Störfälle bei der Arbeit
- absehbare Gefahren bei der Arbeit
- von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführende Kontrollen an Sicherheitseinrichtungen
- Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA)
Art. 8 VUV Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren
1 Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. Wird eine gefährliche Arbeit von einem Arbeitnehmer allein ausgeführt, so muss ihn der Arbeitgeber überwachen lassen.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer ist abhängig von den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, den mitgebrachten Fähigkeiten der Teilnehmenden und kann nach Bedarf vom verantwortlichen Ausbildner festgelegt und situativ angepasst werden.
Bei der Festlegung der Ausbildungsdauer werden nachgewiesene Kenntnisse aus verwandten Anwendungen angemessen berücksichtigt. Eine gründliche Instruktion ist nötig, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum ersten Mal ein bestimmtes Arbeitsmittel benützen.
Die durchgeführte Instruktion ist zu dokumentieren. Aus dieser Dokumentation muss mindestens ersichtlich sein: Wer, von wem, wann und worüber instruiert worden ist.